Rechtsprechung
LAG Hamm, 09.11.2005 - 18 Sa 1120/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Auslegung einer Vereinbarung über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses im Formulararbeitsvertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 9 Abs. 1 EFZG, §§ 133, 157 BGB
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Auslegung einer Vereinbarung über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses im Formulararbeitsvertrag - IWW
EFZG § 3 Abs. 1 EFZG § 4 Abs. 1 EFZG § 9 Abs. 1 BGB § 133 BGB § 157
EEFZG, BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Auslegung einer Vereinbarung über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses im Formulararbeitsvertrag; Arbeitsunfähigkeit als alleinige und ausschließliche Ursache für die Arbeitsverhinderung
- Judicialis
EFZG § 3 Abs. 1; ; EFZG § 4 Abs. 1; ; EFZG § 9 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Rehabilitationsmaßnahme - Auslegung arbeitsvertraglicher Regelung zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei ausgeschöpftem Urlaub während der Betriebsferien
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 21.03.2005 - 6 Ca 856/05
- LAG Hamm, 09.11.2005 - 18 Sa 1120/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
Entgeltfortzahlung - Arbeitszeitkonto
Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2005 - 18 Sa 1120/05
1. Zwar ist es zutreffend, dass ein Entgeltfortzahlungsanspruch nur dann in Betracht kommt, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige und ausschließliche Ursache für die Arbeitsverhinderung ist (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 28.01.2004 - 5 AZR 58/03 - AP Nr. 77 zu § 4 EFZG m.w.N.). - BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
Zuwendung - Vertragsauslegung
Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2005 - 18 Sa 1120/05
Dabei sind die den Parteien erkennbaren Begleitumstände, die für den Erklärungsinhalt von Bedeutung sein können, zu berücksichtigen, wie die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien vor und nach Vertragsschluss, der Zweck einer Abmachung und die gegebene Interessenlage (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 24.09.2003 - 10 AZR 34/03 - NZA 2004, 149). - BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 236/80
Sonderurlaub - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2005 - 18 Sa 1120/05
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien vor Eintritt einer Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, dass die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen sollen, so kann diese Vereinbarung als Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung in Betracht kommen und nicht die spätere Erkrankung (vgl. z.B. zum Sonderurlaub: BAG, Urteil vom 25.05.1983 - 5 AZR 236/80 - DB 1983, 2526; Ströfer, Zur Lohnfortzahlung im unbezahlten Sonderurlaub, DB 1984, 2406). - LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05
Unangemessene Benachteiligung einer arbeitsvertraglichen Regelung
Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2005 - 18 Sa 1120/05
Die vom Arbeitsgericht vertretene Rechtsauffassung entspricht auch der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm im Urteil vom 20.10.2005 - 16 Sa 801/05 -.